IWK > Inhalt > Heft 2/2000 > Kurzer

IWK

Auszug aus: IWK, Heft 2/2000, S. 157 - 174 (ohne Anmerkungen) [Heft bestellen]

Sicherheitspolitische Aspekte im Gesetz über Verbrauchergenossenschaften vom 21. Mai 1935?

Von Ulrich Kurzer

Michael Schneider hat mit einer umfangreichen Untersuchung jüngst den zwölften Band der von Gerhard A. Ritter herausgegebenen "Geschichte der Arbeiter und Arbeiterbewegung in Deutschland seit dem Ende des 18. Jahrhunderts" vorgelegt. Im Rahmen der Darstellung über die Versorgungslage in den Arbeiterhaushalten geht Schneider kurz auf die Bedeutung der Konsumgenossenschaften für diese Haushalte ein, deren Lebenshaltung sich in den dreißiger Jahren durch die im Mai 1933 erfolgte Gleichschaltung der Konsumvereine verteuerte. Trotz der Verlautbarungen und Erlasse von Deutscher Arbeitsfront (DAF), Hermann Göring als Preußischem Ministerpräsidenten und Innenminister, Rudolf Heß (dem sogenannten Stellvertreter des Führers) und des Reichswirtschaftsministers zwischen Mai und Juli 1933 zur nunmehr gleichberechtigten Existenz der Konsumvereine neben den mittelständischen Einzelhandelsbetrieben, zur Abwehr von Eingriffen in den Geschäftsbetrieb der Konsumvereine und zur Sicherheit der in ihnen angelegten Spargelder hatten die Konsumvereine bis 1935 fortgesetzt starke Umsatzverluste und eine Reduzierung des Bestands an Spareinlagen zu verzeichnen, wobei die einzelnen Vereine unterschiedlich betroffen waren.

Die in diesem Zusammenhang von Schneider vorgenommene Interpretation der Auflösungen von Konsumgenossenschaften durch das im Mai 1935 erlassene Gesetz über Verbrauchergenossenschaften als Reaktion auf die von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in den Konsumvereinen festgestellte staatsfeindliche ("marxistische") Haltung geht allerdings an den tatsächlichen Hintergründen und dem tatsächlichen Charakter dieser gesetzlichen Regelung vorbei. Schneider stützt seine Darstellung in diesem Punkt wesentlich auf die Studie über "Nationalsozialismus und Arbeitermilieus" von Detlef Schmiechen-Ackermann. Zum einen gerät ihm dabei jedoch der Bezug unzutreffend, und zum anderen übernimmt er von Schmiechen-Ackermann Ausführungen, die ihrerseits im Zusammenhang mit dem Gesetz über Verbrauchergenossenschaften nicht haltbar sind. Im folgenden werden die jeweiligen Kritikpunkte aufgenommen. Geht es dabei zuerst (I) um beweisbar unzutreffende Ausführungen beider Autoren, so wird anschließend (II) die Bedeutung sicherheitspolitischer Überlegungen beim Zustandekommen des Gesetzes über Verbrauchergenossenschaften diskutiert. Als ein Ergebnis meiner Untersuchung zur nationalsozialistischen (Wirtschafts-)Politik und der hiervon beeinflußten Entwicklung der deutschen Konsumgenossenschaften in den ersten vier Jahren der NS-Herrschaft kann festgehalten werden, daß die nicht nur von den Staatspolizeistellen im Reich, sondern auch von der NS-Hago (Nationalsozialistische Handels-, Handwerks- und Gewerbeorganisation, die aus dem im August 1933 aufgelösten Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand hervorgegangen war) angestellten Ermittlungen für das Zustandekommen des Gesetzes über Verbrauchergenossenschaften ohne Belang geblieben sind. Auch die seit Mitte 1934 von der Kommission für Wirtschaftspolitik, die auf Anweisung von Heß die konsumgenossenschaftlichen Werbemaßnahmen zu kontrollieren hatte, formulierten sicherheitspolitischen Bedenken blieben ohne Einfluß auf die gesetzliche Regelung. In einem weiteren Schritt (III) wird die Behandlung der Konsumgenossenschaftsfrage im hier betrachteten Zeitraum abschließend verallgemeinert und mit der Diskussion über den Charakter der nationalsozialistischen Mittelstandspolitik verbunden. So kann auch aus einem übergeordneten Blickwinkel gezeigt werden, daß die Frage nach der konkreten Entwicklung der Konsumgenossenschaften im faschistischen Deutschland zentrale Aspekte der NS-Herrschaft als spezifischer Form bürgerlicher Herrschaft berührt. [...]


Bisher in der IWK zur Geschichte der Genossenschaften erschienene Beiträge:


[Startseite]   [Impressum]   [Editorials]   [Inhalt]   [Bestellung]   [Projektfragebogen]



IWK-Redaktion E-Mail: info@iwk-online.de 15.01.2001