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Auszug aus: IWK, Heft 3/2000, S. 350 - 365 (ohne Anmerkungen) [Heft bestellen]

Die Direktive im Knopf oder das Konstrukt einer Verschwörung

Der "Fall Varvara Nikolaevna Jakovleva"

Von Wladislaw Hedeler und Alexander Watlin

Am 25. September 1937 bestätigte Stalins Schwager Stanislav Redens, Chef der Moskauer Gebietsverwaltung des NKWD, die auf den Namen Jakovleva, Varvara Nikolaevna, geb. 1884, wohnhaft Sverckovgasse, Haus Nr. 1, ausgestellte Verhaftungsorder. Leutnant Aseev von der 1. Abteilung (zuständig für Bewachung) der Verwaltung Staatssicherheit und Hauptmann der Staatssicherheit Perzic von der 4. Abteilung (der geheimen politischen Abteilung, zuständig für die Überwachung Oppositioneller) hatten festgestellt, daß es sich bei Jakovleva um eine "militante Trotzkistin" handele, die "konterrevolutionär tätig ist" und deshalb gemäß Art. 58 Abs. 10 und 11 (Propaganda und Agitation zum Sturz der Sowjetmacht) belangt werden könne. Am darauffolgenden Tag wurde ihre in der angelegten Akte falsch verzeichnete Adresse präzisiert (es handelte sich um das Haus Nr. 3, Wohnung 1) und die Anklageformel geändert. Jetzt war von Art. 58 Abs. 7, 8 und 11 die Rede. Im Klartext: Jakovleva "ist aktive Teilnehmerin an einer illegalen, konterrevolutionären, trotzkistisch-terroristischen Schädlingsorganisation und ging terroristischer und Schädlingstätigkeit nach". Das Bemerkenswerte an diesen Nachbesserungen ist, daß Jakovleva bereits seit dem 12. September im Inneren Gefängnis des NKWD des Moskauer Gebiets Nr. 14 in Haft war. [...]

Im Oktober 1937 übernahm die 4. Abteilung der Hauptverwaltung (HV) Staatssicherheit des NKWD der UdSSR den "Fall Varvara Nikolaevna Jakovleva". Die dünne, etwas mehr als siebzig Blatt umfassende Akte ging mit entsprechenden Begleitschreiben an die übergeordnete Abteilung. Da deren Leiter Vladimir Kurskij am 8. Juli 1937 Selbstmord begangen hatte, war diese vorerst "führungslos". Als Nachfolger wurde Aleksandr Zurbenko bestimmt, der die geheime politische Abteilung bis zu seiner Verhaftung am 29. November 1938 leitete.

Am 29. September 1937 verhafteten "die Organe" auch die Tochter - Irina Jakovleva - und verbrachten sie in das berüchtigte Butyrkagefängnis. Auf diese Weise sollte die uneinsichtige Mutter zum Geständnis gezwungen werden. Die für die Registratur zuständige 8. Abteilung der HV Staatssicherheit des NKWD fügte die Akten von Mutter und Tochter zu einem Vorgang zusammen.

Worum es den Untersuchungsführern zunächst ging und welchen Verlauf die "Untersuchung" nehmen sollte, geht aus den von Hauptmann Perzic und Major Jakubovic, stellvertretender Leiter der Verwaltung des NKWD des Moskauer Gebiets, an das Archiv der Revolution und Außenpolitik gerichteten Nachfragen vom 10. Dezember 1937 hervor. Aus den Lebensläufen und den Fragebogen zur Person wurden von den Vernehmern alle diejenigen Angaben herausgefiltert, die auf "Kontakte" zur zaristischen Geheimpolizei Ochrana, zu Spitzeln und "Abweichlern" schließen ließen. Die Biographie von Jakovleva und ihrem 1918 gefallenen Ehemann bot mehr als genug Ansatzpunkte für daraus abgeleitete Verdächtigungen. Nikolaj Jakovlev half 1912 dem damals gerade in Hannover eingetroffenen Nikolaj Bucharin bei der Arbeitssuche. Bucharin hatte dem Vorsitzenden des Gebietssowjets Westsibirien, der nach dem Aufstand der Tschechoslowaken 1918 bei einem Feuergefecht erschossen wurde, sein Buch "Theorie des historischen Materialismus" gewidmet.

Jetzt hatte sich der Kreis geschlossen, und Jakovleva sollte als Zeugin im Moskauer Schauprozeß 1938 gegen den "Block der Rechten und Trotzkisten" - Bucharin war einer der Hauptangeklagten - auftreten. [...]


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IWK-Redaktion E-Mail: info@iwk-online.de 15.01.2001