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Auszug aus: IWK, Heft 4/2000, S. 453 - 498 (ohne Anmerkungen) [Heft bestellen]

Auf dem Weg zur "herrschenden Klasse"?

Die Arbeiterschaft in der SBZ zwischen Betriebsräten und FDGB

Von Thomas Reichel

[...] Neben den (im April 1946 fusionierten) Parteien stellten die Gewerkschaften und die Betriebsräte zwei weitere institutionelle Säulen der deutschen Arbeiterbewegung dar, ohne bzw. gegen die es der KPD/SED kaum hätte gelingen können, an die Macht im Staate zu gelangen. Die Taktik der Kommunisten bei der Gründung des FDGB als Einheitsgewerkschaft hatte große Ähnlichkeit mit ihrem Vorgehen bei der "feindlichen Übernahme" der SPD. Um den FDGB nach sowjetischem Vorbild in "eine entscheidende Transmission der Partei in der Arbeiterklasse" umfunktionieren zu können, sahen sie sich (auch hier) gezwungen, "vorerst die Macht mit anderen in den Gewerkschaften zu teilen". Auch in diesem Fall ging man erst zur offenen und massiven Verdrängung und Verfolgung aller nichtkommunistischen Kräfte über, als Ulbricht und Genossen sich bereits fest genug im Sattel glaubten. Über den Prozeß der Vereinnahmung und anschließenden Ausgrenzung von Sozialdemokraten, aber auch Christen, Liberalen und kommunistischen "Abweichlern" wissen wir, bezogen auf die Führung und den Apparat des FDGB, inzwischen ähnlich detailliert Bescheid wie bei der SED.

Weit weniger genau erforscht ist bislang, wie die kommunistische Machtergreifung an der Basis der Arbeiterbewegung und ihrer Institutionen verlief. Nach den SED-Betriebsgruppen sollen daher in diesem Aufsatz die Betriebsräte und die Betriebsgewerkschaftsorganisationen im Zeitraum zwischen 1945 und Ende 1948 im Mittelpunkt des Interesses stehen. Das Jahresende 1948 stellt insofern eine Zäsur dar, als mit der Beseitigung der Betriebsräte und der forcierten Ausrichtung des FDGB nach dem sowjetischen Gewerkschaftsmodell die "Verstaatlichung der Arbeiterbewegung" - zumindest bezüglich der institutionellen Grundstruktur - ihren vorläufigen Abschluß fand.

Im Folgenden werden zunächst einige neuere Erkenntnisse bezüglich der Politik von SMAD, SED und FDGB gegenüber den Betriebsräten vorgestellt, bevor anschließend Wirken und Tätigkeit der Belegschaftsvertretungen in den Betrieben zur Diskussion stehen. In einem dritten Abschnitt wird näher untersucht, inwieweit es gerechtfertigt ist, die landeseigenen Betriebe (LEB) als Vorreiter einer demokratischen Wirtschaftsordnung unter maßgeblicher Mitbestimmung der Arbeiterschaft anzusehen. Viertens geht es um den - bis 1948 eher schleppenden - Aufbau der Betriebsgewerkschaftsorganisationen, und abschließend wird die Quintessenz dieses Beitrags in einem Fazit zusammengefaßt. [...]


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