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Auszug aus: IWK, Heft 1/2004, S. 22 - 55 (ohne Anmerkungen) [Heft bestellen]

"Wissen ist Macht - Macht ist Wissen"

Oskar Cohn und die Berliner Arbeiterbildungsschule

Von Ludger Heid

Die SPD räumte der Arbeiterbildung von jeher einen hohen Stellenwert ein. Von Wilhelm Liebknecht stammt die Formel "Wissen ist Macht - Macht ist Wissen" aus dem Jahre 1872, der er den Appell folgen ließ: "Bildung macht frei!" Damit war die Richtschnur für die Bildungspolitik und die Bildungsarbeit der Vorkriegssozialdemokratie gelegt. Arbeiterbildung, oder wie man auch sagte, die "Veredelung" des Arbeiters, war ein Grundprinzip der Arbeiterbewegung, mit dem man nicht zuletzt das Bildungsmonopol und das Herrschaftswissen der "gebildeten" Schichten brechen wollte. So wie der arbeitende Mensch ein Recht auf Arbeit hatte, hatte er ein Recht auf Bildung. Marx selbst erhob die Arbeiterbildung und Bildungsarbeit zum integralen Teil des Arbeits- und Klassenkampfes: Das notwendige politisch-gesellschaftliche Bewußtsein, das Klassenbewußtsein, resultierte nicht aus einer Summe von Bildungsveranstaltungen beschaulicher Art, sondern aus dem wachsenden, erfolgreichen Kampf gegen die herrschenden Verhältnisse. Freie Arbeiterbildung war wesentlich praktische Selbstbildung des Proletariats per se in seinem historischen Befreiungskampf. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe bekräftigte die Sozialdemokratie ihren Anspruch, als "Partei der Bildung" die eigentliche Trägerin der Kultur zu sein. [...]

Das Curriculum der im Januar 1891 in Berlin eröffneten Arbeiterbildungsschule, die ihr Hauptschullokal in der Grenadierstr. 37 im Scheunenviertel hatte, war keinem prospektiven Revolutionskalender zu entnehmen, und es folgte auch keinem schulministeriellen Erlaß für einen Lehrplan. Ihm lag die Notwendigkeit einer praktischen Bildungsarbeit von und für Arbeiter zugrunde und bedeutete materielle Veränderung der Verhältnisse mit und durch die Arbeiterklasse. Vor allem zwei Aufgaben sollten miteinander verbunden werden - kompensatorische Vermittlung von Elementarkenntnissen und politische Schulung. [...]

Zum sich ständig verändernden Lehrplan gehörten u. a. Nationalökonomie, Rede- und Stilgewandtheit, Geschichte, Soziologie, Naturerkenntnis, Kommunalpolitik - und Rechtskunde/Gesetzeskunde. Der Unterricht der Semesterkurse fand in der Regel werktags in der Zeit von 20.30 bis 22.30 Uhr und sonntags von 9 bis 13 Uhr in mehreren Unterrichtsstätten und verschiedenen Stadtteilen statt. Oft wurde der Unterricht in gemieteten Lokalen abgehalten, wo, wenn möglich, die Vorzimmer der "Schulräume" als Lesezimmer genutzt wurden. [...]

Den Fachbereich Rechtskunde/Gesetzeskunde teilten sich seit 1909 als Lehrer Simon Katzenstein und Oskar Cohn. Im 4. Quartal 1909 unterrichtete Katzenstein "Arbeiterversicherungsgesetzgebung", parallel dazu bot Cohn zusätzlich in Lichtenberg-Rummelsburg einen Kurs "Verfassungswesen" an. Im folgenden 1. Quartal 1910 unterrichtete Cohn "Strafrecht, Strafprozeß und die jetzigen Reformbestrebungen"; ein Jahr später, 1. Quartal 1911, "Bürgerliches Recht". [...]

Im Jahresbericht der Arbeiterbildungsschule von 1909/10 ist Cohn im 4. Quartal 1909 (Oktober bis Dezember) mit einem als Fortschrittskursus ausgewiesenen Lehrangebot unter dem Titel "Gesetzeskunde" (Verfassungswesen) verzeichnet. Der Kurs fand donnerstags im Lokal von Steuer, Frankfurter Chaussee 128, und im Lokal der Gebrüder Arnold, Frankfurter Chaussee 5/6 in Lichtenberg-Rummelsburg, statt. Im folgenden Semester, dem 1. Quartal 1910, bot Cohn mittwochs im Fach Gesetzeskunde die Themen Strafrecht, Strafprozeß und die jetzigen Reformbestrebungen an. Dieser Kurs fand im Hauptschullokal in der Grenadierstraße statt und erstreckte sich über zehn Abende. Der Unterricht umfaßte eine Doppelstunde, er begann um 20.30 Uhr und endete um 22 Uhr. Eine bemerkenswerte Leistung für Lehrer wie Schüler, die allesamt bereits einen schweren Arbeitstag hinter sich hatten. [...]

Ein glücklicher Überlieferungszufall wollte es, daß sich ein Vorlesungsmanuskript Cohns aus dem letzten Quartalssemester des Jahres 1909 erhalten hat, das im nachfolgenden - orthographisch vorsichtig modernisiert, gekürzt und mit einigen Anmerkungen versehen - abgedruckt ist. Es ist dies ein ebenso wichtiges wie seltenes Dokument zur Geschichte der sozialdemokratischen Bildungspolitik. Zwei Oktavhefte (8°), Kollegbücher, eingebunden in marmoriertem Buntpapier, doppelseitig, nahezu fehlerfrei, in der gestochenen Sütterlinschrift Cohns beschrieben, eins mit 242 Seiten (Heft I.), eins mit 156 Seiten (Heft II.), auf der Umschlagkladde die Überschrift: "Verfassungswesen. Arbeiter-Bildungsschule I. - II.". Auf der Innenseite ein Frontispiz mit der Bildunterschrift: "Reichstagsabgeordneter Dr. Oskar Cohn Berlin". [...]


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IWK-Redaktion E-Mail: info@iwk-online.de 06.12.2004